Was ich zeitweise ebenfalls etwas schade und auch langweilig fand, war die recht eindimensionale Berichterstattung über die Corona -Krise. Eine lange Zeit ging es immer nur um Corona selbst. Immerhin haben meine FachkollegInnen im Verlauf der Pandemie einen genaueren Blick auf die von strengen Maßnahmen besonders in Mitleidenschaft gezogenen Bürgern geworfen! Die Besitzer von kleinen Geschäften, Restaurants, Selbständige oder auch zum Beispiel Regionen, die stark vom Tourismus leben. Zahllose, nicht mehr enden wollende Reportagen über unsere Mitmenschen, die sehr stark von der Krise betroffen sind, waren die Folge. Auch wenn das wirklich tragisch ist und mich selbst auch immer wieder sehr erschüttert – irgendwann ist das Maß einfach voll und man kann die ewige Negativspirale nicht mehr sehen und hören. Zumal es irgendwann auf die Psyche schlägt …
Kaum ein Wort verlor die Politik und die öffentlich-rechtliche Berichterstattung über die doch recht weitgehenden Grundrechtsbeschränkungen, wie zum Beispiel bei der Versammlungsfreiheit, der Freiheit der Person bei Quarantäne und beim Eingriff in das Brief- und Postgeheimnis, wenn schriftliche Mitteilungen möglicherweise Infizierter gelesen werden. Mein von mir geschätzter und renommierter Journalistenkollege Heribert Prantl hat sich sehr besorgt dazu geäußert und an die Verfassung erinnert, nach der bei Grundrechtseingriffen immer das mildest mögliche Mittel gewählt werden müsse; eine hierfür notwendige Debatte habe aber nicht stattgefunden. Er appellierte, „nicht nur entschlossen gegen das Virus kämpfen, sondern auch gegen eine Stimmung, die die Grund- und Bürgerrechte in Krisenzeiten als Ballast, als Bürde oder als Luxus betrachtet.” Da hat er nicht unrecht.
Die Kernfrage für mich ist, inwieweit die Menschen die Beschränkungen nur aus Angst recht klaglos hinnehmen und ob die Einschränkungen im rechtlichen Rahmen stattfinden. Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen bietet vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Staat darf auch in der aktuellen Ausnahmesituation nur in unsere Grundrechte eingreifen, wenn dies verhältnismäßig ist. Wenn man sich laut der Juristin Anika Klafki die zentrale Norm des Infektionsschutzrechts, den § 28, Absatz 1 IfSG anschaut, stellt man fest, dass diese erstaunlich unbestimmt ist. Darin heißt es, dass Behörden die „notwendigen Schutzmaßnahmen“ verhängen können, „soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist“. Kürzlich wurde noch ergänzt: „Sie können insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.“ Hierauf haben dann die Bundesländern unterschiedlich weitgehende Ausgangsbeschränkungen gestützt. Wichtig wäre Anika Klafki zufolge aber eine genauere rechtliche Regelung, unter welchen Umständen genau solche Maßnahmen verhängt werden dürfen – schon bei der saisonalen Grippe oder nur bei epidemischen Notlagen? Weitere interessante Ausführungen zum Thema „Grundrechtseingriffe in Zeiten von Corona“ sind unter https://freiheitsrechte.org/corona-und-grundrechte zu lesen.
Mit diesem Hintergrundwissen ist es sinnvoll und wichtig, zumindest darüber nachzudenken, was alles möglich wäre und wie Regierungen die derzeitige Situation für sich manipulieren könnten. Wenn die Bürger in der Türkei vier Stunden vor in Kraft treten von einer Beschränkung bzw. einem Grundrechtseingriff erfahren, grenzt dies tatsächlich an Willkür. Glücklicherweise gibt es da für mich auf Deutschland bezogen eine klare Antwort: Obwohl ich mitunter viel Vertrauen in die meisten deutschen Politiker verloren habe und oftmals Bürgernähe vermisse, glaube ich absolut nicht an Manipulation oder dauerhafte Einschränkung von Bürgerrechten. Warum sollte eine deutsche Regierung plötzlich zu einem totalitären Polizeistaat mutieren? Daran kann sie kein Interesse haben, zumal wir uns in der westlichen Welt so sehr an das freie Leben gewöhnt haben und es schätzen – auch die Politiker selbst. Corona darf nur nicht als Erklärung für alle Maßnahmen herangezogen werden – dies gilt es von uns allen sorgfältig zu beobachten.
Wissenschaftlicher Diskurs
Abseits der derzeit bekanntesten Virologen wie Drosten und Kekulé schaute die öffentlich-rechtliche Presse lange Zeit recht wenig auf alternative Meinungen und Lösungsansätze. Zeitweise hatte ich den Eindruck: Alle Ärzte und Experten, die eine etwas andere Meinung vertraten und denen der Shutdown etwas zu weit geht, werden kategorisch abgelehnt. In meinem Bekanntenkreis, dem ich vertraue, empfand ich das ähnlich. Mein Gedanke ist nach wie vor folgender: „Bei solch drastischen Maßnahmen mit unabsehbaren bis unangenehmen Folgen für die gesamte Wirtschaft und damit für viele Menschen muss ich als mündiger Bürger ja wohl wenigstens über alternative Modelle nachdenken dürfen! Außerdem: Nur wenn wir auch alle „sogenannten und teils selbsternannten Fachxperten“ anhören, können wir sie im Zweifelsfall richtig schön widerlegen. Der bekannte Talkmaster Markus Lanz schien mich gehört zu haben und trug in seinen Sendungen zu mehr Vielfalt bei. Er lud etwa Klaus Püschel ein, Hendrik Streeck gleich mehrfach. Püschel ist Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Uniklinik Hamburg-Eppendorf (UKE). Er und sein Team obduzieren seit Beginn der Pandemie die Menschen, die in Hamburg im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind. Zum Zeitpunkt der Lanz-Sendung hatten laut Püschel alle Verstorbenen mindestens eine Vorerkrankung gehabt. Das unterstreicht, dass vor allem Vorerkrankte und Risikopatienten von Corona betroffen sind, heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass jüngere, fitte Menschen per se verschont bleiben.
Prof. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Uni Bonn, machte in den letzten Wochen als wichtiger Experte des Sars-CoV-2-Virus von sich reden. Nach Meinung des Wissenschaftlers wäre es wahrscheinlich besser gewesen, abzuwarten, was die kurz zuvor angeordneten Maßnahmen, wie z.B. Hygieneregeln und die Absage von Großveranstaltungen bringen. Ihm zufolge sei es entscheidend, dem „Virus Zeit zu lassen, um Ergebnisse langfristig zu sehen“. Streecks sogenannte „Heinsbergstudie“ schien seine Einschätzung in den Zwischenergebnissen zu bestätigen, zumal er für den untersuchten Bereich zu einer wesentlich niedrigeren Sterblichkeitsrate kam, als das Robert-Koch-Institut (RKI) für ganz Deutschland prognostizierte. Die Studie löste heftige Kontroversen aus, beispielsweise inwieweit diese Ergebnisse auf andere Gebiete übertragbar seien. Auch Streeck selbst betonte inzwischen mehrfach, dass es immer auch auf die Art der Testung ankommt und man den weiteren Verlauf der Pandemie nicht seriös vorhersagen könne.
Die Grenzen der Wissenschaft
Dirk Steffens, Wissenschaftsjournalist und Moderator der bekannten ZDF-Sendung Terra X, bringt es auf den Punkt: Es sei gut, wenn die Wissenschaft streitet, dann würden verschiedene Denkansätze und Forschungen geteilt werden. Die absolute Wahrheit könnten auch wir von der Wissenschaft nicht erwarten und sie könne nur Hinweise an die Politik geben. Diese umzusetzen sei nicht immer so ganz einfach, vor allem könne man es nie allen recht machen.
Gerade weil Wissenschaft nie endgültig ist, das Corona-Virus Sars-CoV-2 noch lange nicht vollständig erforscht ist und es möglicherweise noch zu einer zweiten Welle unbekannten Ausmaßes kommt, kann ich es einfach nicht mehr ertragen, wenn Ärzte, die es eigentlich besser wissen müssten, in Facebook und YouTube auftreten und immer noch hartnäckig behaupten: Es gab schon immer Corona-Viren und Covid-19 ist auch nicht schlimmer als die Grippe! Dazu möchte ich nur noch 3 Dinge sagen: 1. Es handelt sich hier um einen völlig neuen Corona-Virus, der bis dato noch nicht bekannt war und erst noch vollständig erforscht werden muss. 2. ist der weitere Verlauf der Pandemie noch nicht komplett absehbar und 3. Der Vergleich mit den geschätzt 25.000 Verstorbenen bei der Grippewelle 2017/18 muss richtig eingeordnet werden-sonst ist er nicht aussagekräftig. Niemand kann derzeit endgültig sagen, wie sich die Zahl der Infizierten und die Sterberate bei der Corona-Pandemie entwickeln werden. Deshalb ist es sowohl unseriös, als auch unverantwortlich, die Zahl der Todesopfer zu einem frühen Zeitpunkt einer Pandemie zu nehmen, mit einer geschätzten Zahl von Verstorbenen einer außergewöhnlich schweren und Monate dauernden Grippewelle zu vergleichen! Siehe dazu auch den ARD-Faktencheck.
Das Problem aus meiner Sicht ist, dass viele Menschen Halbwahrheiten aus bestimmten „Fakten“ kreieren und dann alles zusammen in einen Topf werfen, ohne den Sachverhalt bzw. die wissenschaftliche Erkenntnis richtig einzuordnen. Dann ist ganz schnell die Rede von „die Politik verarscht uns“, sie „zensiert die öffentlich-rechtliche Presse“ und diese wiederum „verbreitet fakenews“. Davon kann keine Rede sein und genau diese Menschen verbreiten selbst rücksichtslos ihre eigenen fakenews.
Meine persönliche E-rkenntnis des Tages: Eine abwechslungsreiche Berichterstattung, die ausreichend nach rechts und links schaut, ist für mich als sorgfältig recherchierender Journalist unabdingbar!
Die E-Gebrauchsregel des Tages: Ich kann über alle politischen Maßnahmen diskutieren und was man in der Krise hätte alles besser machen können, aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und dann in einen großen Topf schmeißen.