Es geht auch positiv!

Schon seit 2006 gibt es das Antidiskriminierungsgesetz (AGG), nach dem es keine Schlechterbehandlung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht oder einer Behinderung geben darf. Auch wirkt das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes beispielsweise im Sinne des AGGs und des bürgerlichen Gesetzbuches durchaus auf die Privatwirtschaft ein. Die Frage ist oftmals nur, ob der Mensch mit Behinderung von so einem Gesetz Gebrauch macht, was natürlich mitunter sehr mühsam sein kann. Aber es ist einfach so: Man muss sich wehren und aktiv werden! Und wenn man selbst nicht die Kraft dazu hat, gibt es heute genug Selbsthilfegruppen und Verbände, die einen nachhaltig unterstützen. Menschen mit Behinderung erfahren allerdings auch schon ohne Kampf eine gute Grundversorgung durch den Staat, zum Beispiel wenn sie Hartz IV beziehen und eine angemessene Wohnung bezahlt bekommen, in der sie alleine leben können. Das würde sich manch einer wünschen. Meistens ist auch eine gute medizinisch-technische Versorgung gegeben, zumindest kann ich das von mir sagen. Nicht zu vergessen die vielen Vergünstigungen im öffentlichen Leben wie etwa niedrigere Eintrittspreise bei Veranstaltungen.

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Der Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg hat vor seiner Ablösung überdies eine positive Bilanz gezogen. Unter anderem verwies er auf das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. So wurden Amt, Status und Aufgaben des Landes-Behindertenbeauftragten erstmals gesetzlich geregelt und deutlich ausgeweitet. Insbesondere räumt der Gesetzgeber dem Landes-Behindertenbeauftragten nun frühzeitige Beteiligungsrechte bei allen Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben des Landes ein, bei denen spezifische Belange von Menschen mit Behinderung berührt sind. Also wieder ein potenter Unterstützer mehr.

4Die Kämpfe und Schwierigkeiten werden trotzdem nicht von heute auf morgen aufhören und oft zehrt der bürokratische Aufwand ganz schön an den Nerven. Aber es gibt genug positive Ansätze und an dieser Stelle spreche ich vielen engagierten Personen in der „Behindertenszene“ und „Demonstrierwilligen“ ein dickes Lob aus. Ohne sie wären wir nur halb so weit. Zudem ist die Sensibilität unserer Mitmenschen ungleich höher geworden wie noch zwei Jahrzehnte früher. Ich habe den Eindruck, dass inzwischen viel mehr Menschen die Situation von Menschen mit Behinderung besser verstehen, zuweilen wird man wie auf der Automesse regelrecht hofiert und beschützt. Auch wenn viele so ein Verhalten schnell negativ auffassen, aber diese Schleife drehe ich jetzt nicht mehr.

E-Erkenntnis des Tages: Kämpfen lohnt sich, auch wenn es manchmal ganz schön nervt.

E-Gebrauchsregel des Tages: Je mehr kompetente und engagierte Unterstützung, umso besser!

Wohin führt Deutschlands Inklusions-Weg?

Der Entwurf zum neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) zeigt deutlich: Gesetzgebung ist für Menschen mit Behinderung noch lange nicht so barrierefrei ausgelegt wie gewünscht. Bei allem Frust über den Entwurf des BTHGs gibt es auch positive Aspekte, gerade wenn es um die Frage geht, wie inklusiv unserer Gesellschaft bereits ist oder nicht? Ich wehre mich gegen eine zu einseitige Bewertung und will mit meinem Fazit etwas Licht in die Inklusions-Gegenwart bringen.

Ganz klar vorneweg: Das Ziel des BTHGs, die selbstständige Lebensplanung und -gestaltung zu erhöhen, hat die Politik mit dem Entwurf aus den Augen verloren. Da wäre zum Beispiel die massive Einschränkung der Selbstbestimmung durch den Wegfall des bisherigen Vorrangs von ambulanten Hilfen. Wenn eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderung in einer stationären Einrichtung kostengünstiger untergebracht werden kann, entfällt für sie die Möglichkeit, außerhalb der Einrichtung – sprich der eigenen Wohnung – zu leben. Eine Zumutbarkeitsregelung entfällt im Arbeitsentwurf. In die gleiche Richtung geht das sogenannte „Poolen“, das den Leistungsträgern erlaubt, für mehrere Menschen mit Behinderung die Assistenzleistung zusammenzulegen. Die Betroffenen müssen nicht einmal gefragt werden, obwohl ihre Selbstbestimmung dann ziemlich eingeschränkt wäre. Persönliche Assistenz würde es für sie nicht mehr geben. Weitere Inhalte des Entwurfs wie Leistungseinschränkungen im Bereich der Eingliederungshilfe und das Übergehen der Blindenhilfe kritisierte das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) scharf. Deren gesamtes Papier, das negative Punkte klar verständlich benennt und ihre Forderungen formuliert, findet ihr über diesen Link.

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Auch die Änderungen durch das neue Behinderten-Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung gehen in einigen Punkten nicht weit genug. Denn das Gesetz verpflichtet lediglich den Staat zur Barrierefreiheit, nicht aber die Privatwirtschaft, wenn es beispielsweise um die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt geht. Das Problem ist nämlich, dass immer noch zu viele Unternehmen die Potenziale verkennen, die eine Einstellung eines Menschen mit Behinderung mit sich bringen. Barrierefreie Bundesgebäude bringen uns Menschen mit Behinderung hingegen im Alltag oder Beruf nicht wirklich weiter! Christiane Link stellt in ihrem Barrierefrei-Blog „stufenlos“ zu Recht süffisant die Frage, wann wir zuletzt mit einer Bundesbehörde zu tun hatten? Die in London lebende Journalistin bemängelt, dass es im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion zu langsam vorangeht. Dabei verweist sie auf Länder wie Großbritannien, die seit den 1990er Jahren umfassende Umbaumaßnahmen angestrengt haben, die man heute an jeder Straßenecke und in vielen Pubs sehen kann.

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Weiterhin werden zu viele Gesetze zu Ungunsten von Menschen mit Behinderung ausgelegt. Bestes Beispiel ist die restriktive Auslegung einer Brandschutzverordnung von Diskotheken, die den Besuch von Rollstuhlfahrern extrem einschränken. Dabei gibt es keine Brandschutzvorschriften, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an Veranstaltungen ausdrücklich untersagen. Brandschutz soll nicht Teilhabe verhindern, sondern der Gefährdung von Menschenleben vorbauen. Hinzu kommen weitere bürokratische Hürden, mit denen man als Mensch mit Behinderung regelmäßig im Alltag zu kämpfen hat. Da wäre zum Beispiel der regelmäßige Kampf mit Ämtern und Krankenkassen um Unterstützungsleistungen und Hilfsmittel. Es ist die gängige Taktik, dass Anträge zuerst einmal abgelehnt werden, um den Antragsteller mürbe zu machen. Davon lasse ich mich mittlerweile nicht mehr verrückt machen, sondern versuche sachliche Argumente, bestenfalls nicht interpretierbare und eindeutige Gesetzesparagrafen aufzuführen. Denn ohne Widerspruch einzulegen und einem „latenten auf den Wecker gehen“, geht es meistens leider nicht mehr. Dies führt mich gleichzeitig zu den positiven Aspekten und Entwicklungen in Sachen Teilhabe und Inklusion. Fortsetzung in Kürze…

Demos halten unsere Demokratie am Leben!!

Vorgestern gingen in Berlin tausende Menschen mit und ohne Behinderung vor dem Kanzleramt auf die Straße. Sie demonstrierten gegen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (ich kündigte an). Wenige Tage zuvor machte sich nach der Vorstellung des Referentenentwufs zum Bundesteilhabegesetz bei den Behindertenverbänden und vielen Betroffenen große Ernüchterung breit. Gemeinsamer Tenor war, dass die Bundesregierung dem angekündigten Systemwechsel – weg vom „Fürsorgesystem“ hin zu moderner Teilhabe – in keinster Weise entsprochen habe. Einer der Hauptkritikpunkte: Lebensnotwendige persönliche Assistenz für körperlich eingeschränkte Menschen etwa macht der Staat weiter von der finanziellen Leistungskraft des Betroffenen abhängig. Die erhoffte vollständige Abschaffung der Anrechnung von Gehalt und Vermögen bleibt aus. Für die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade steht der Entwurf im Gegensatz zu den Festlegungen in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zu den Empfehlungen nach der Staatenprüfung Deutschlands vor einem Jahr.

$_35Ein denkbar schlechtes Zeugnis, aber schauen wir uns die Details des Entwurfs mal etwas genauer und vor allem objektiv an: Ein Fortschritt ist zwar die deutliche Erhöhung der Vermögensgrenze auf 52.000 €, soviel wie das Durchschnitts-Vermögen in Deutschland. Andererseits muss weiterhin auch der Ehepartner mit seinem Vermögen geradestehen. Betroffene und Behindertenverbände fragen sich zurecht, wieso es für größere notwendige Anschaffungen wie ein behindertengerechtes Auto keine Ausnahmen gibt? Außerdem ist die Regelung ziemlich ungerecht: Menschen, die zusätzlich zur Eingliederungshilfe auch Hilfe zur Pflege brauchen, dürfen nur 25.000 € sparen. Da kommt man sich als Mensch, der pflegebedürftig ist, wie der reinste Kostenfaktor vor. Und Überraschung, Überraschung, es gibt bedeutend mehr Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfe zur Pflege bekommen. Hinzu kommt, dass Menschen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, weiterhin nur den derzeitig geltenden Betrag von 2600 € sparen dürfen.
Allerdings finde ich es völlig legitim, wenn wir Betroffenen zu unseren Assistenzleistungen je nach Höhe des Einkommens einen kleinen finanziellen Beitrag leisten. Immerhin verringert sich die Einkommens-Anrechnung für die „Geringverdiener“ etwas. Und eine Summe von ca. 300 € im Jahr sollte trotz weiterer Abzüge, die alle Bürger haben, eigentlich drin sein. Inkonsequent ist wiederum, dass der Ehepartner zwar nichts mehr von seinem Einkommen abgeben muss, dafür aber nach wie vor sein Vermögen herangezogen wird.

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Fazit: Der Politik fehlt mal wieder der Weitblick und die Systematik. Es wird gekleckert und nicht geklotzt. Jetzt wäre die große Chance, die unsägliche Verknüpfung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung von der Sozialhilfe zu lösen. Bloß weil ich eine körperliche Einschränkung habe, möchte ich doch finanziell nicht zwangsweise auf Sozialhilfe-Niveau gedrückt werden. Einen Beitrag leisten, kein Problem. Aber nicht sparen zu dürfen wie jeder andere auch ist nicht nur ungerecht, sondern einfach unnötig. Dann soll der Gesetzgeber wenigstens eine klare Linie fahren und für alle Menschen mit Behinderung, die Unterstützung brauchen, die gleiche Vermögensgrenze ansetzen. Aber Einfachheit war scheinbar noch nie die Sprache unserer Politiker. Mich nervt es besonders, wenn Regelungen absichtlich kompliziert gehalten werden, dass der Bürger ja nicht mehr durchblickt. So ging es zumindest mir, als ich den Entwurf zum Teilhabegesetz gelesen habe. Und ob nun kompliziert oder nicht, es bleibt das ungute Gefühl, als werde der arbeitswillige Mensch mit Behinderung, der motiviert ist, im Arbeitsleben voranzukommen, weiterhin ausgebremst. Lieber Steine in den Weg legen, als fördern, das ist die Devise. Deshalb begrüße ich die Demo von vorgestern außerordentlich und ich glaube sehr wohl, dass sie einen Nutzen hatte.

E-Erkenntnis des Tages: Emotionale Themen sollte man immer auch auf einer sachlichen Ebene betrachten.

E-Gebrauchsregel des Tages: Warum transparent und fair, wenn es auch kompliziert und kleinkariert geht?